Absaug-Methode

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. In Deutschland werden ca. 80% aller Abbrüche mit ihr durchgeführt. Sie wird bis zur 12. Woche nach Empfängnis angewandt. Der Muttermund wird mit gynäkologischen Kugelzangen festgehalten und die Öffnung des Muttermundes mit feinen Metallstiften (z. B. Hegarstiften) gedehnt. Dann wird mit einem Röhrchen das Fruchtwasser, die Plazenta, das ungeborene Kind, sowie die Schleimhaut der Gebärmutter abgesaugt. Anschließend wird per Ultraschall kontrolliert, ob Gewebereste zurückgeblieben sind, die ggf. mit einer zweiten Absaugung oder einer Curette entfernt werden.

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Ausschabung (Curettage)

Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann. Anschließend wird der Fruchtsack mit dem ungeborenem Kind sowie die Gebärmutterschleimhaut mit einer sog. Curette (einem löffelartigen Instrument) ausgeschabt. Diese früher gebräuchliche Methode des Schwangerschaftsabbruches ist vor allem durch die Absaugung abgelöst worden und wird als alleinige Methode zum Schwangerschaftsabbruch relativ selten angewandt (ca. 8 %). Heute kommen Curettagen dann zum Einsatz, wenn nach einem Schwangerschaftsabbruch mit anderen Methoden noch Reste des Embryos oder sonstige Gewebereste aus der Gebärmutter zu entfernen sind.

Abbruch mit Abtreibungspille

In Deutschland werden etwa 14 % der Abbrüche mit Hilfe der Pille „vorgenommen. Sie darf bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung eingenommen werden. Mifegyne (auch RU-486, Wirkstoff Mifepriston) blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons Progesteron. Dies bewirkt, dass das ungeborene Kind aus der Gebärmutter herausgelöst wird und innerhalb von 36 bis 48 Stunden stirbt. Etwa zwei Tage später nimmt die Frau ein Prostaglandin (Misoprostol) ein, das dazu führt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem Fruchtsack und dem Embryo ausstößt. Die Mittel werden unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

Spätabtreibungen

Spätabtreibungen werden heutzutage mittels dreier Methoden vorgenommen:

1. Prostaglandin-Methode

Die Mutter muss das Kind bei einer Abtreibung ab der 13. Schwangerschaftswoche zunächst bei vollem Bewusstsein ausstoßen. Durch Prostaglandinzäpfchen werden künstlich Dauerwehen ausgelöst. Sie erhält dann in Vollnarkose eine sog. „Nachcurettage“ zur Reinigung der Gebärmutter von evtl. verbliebenen Resten.

2. Kalium-Chlorid-Methode

Mit der Kalium-Chloridmethode soll das Überleben des Kindes nach der Geburt verhindert werden. Hierzu wird die Bauchdecke der Frau mit einer langen Nadel punktiert. Diese Nadel wird unter Ultraschallsicht in das Herz des Ungeborenen gestochen. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen. Kalium in hoher Dosis ist für das Reizleitungssystem des Herzens ein tödliches Gift, da es jede koordinierte Kontraktion unmöglich macht. Das so getötete Kind kann dann, ohne dass die sog. Komplikation des Überlebens befürchtet werden muss, entbunden werden.

3. Kaiserschnitt

Ein Kaiserschnitt als Abtreibungsmethode wird heute nur noch angewandt, wenn es unter der eingeleiteten Fehlgeburt zu Problemen kommt. Wie bei einem normalen Kaiserschnitt wird die Gebärmutter der Schwangeren chirurgisch geöffnet und das Kind aus der Gebärmutterhöhle gehoben.